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Werkastattprüfung für Karosserie- und Lackierfachbetriebe

Dekra Werkstattprüfung

Das Siegel bestätigt freien Karosserie und Lackierbetrieben die Befähigung, gegenüber Markenwerkstätten gleichwertige Reparaturen auszuführen. Die hierfür erforderlichen fachlichen Kriterien wurden in einem durch DEKRA festgelegten Standard erarbeitet und definiert. In diesem Standard ist der Stand der Technik berücksichtigt. Das bedeutet, es werden die verwendeten Arbeitsgeräte sowie vorhandene Ausrüstungsteile und -materialien überprüft. Ebenso beinhaltet die Überprüfung den Schulungsstand der Mitarbeiter. Neben der verfügbaren Ausstattung erfolgt auch eine Überprüfung anhand einer Arbeitsprobe.

Das Siegel hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Danach ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich, um das Siegel weiter führen zu dürfen.Die Beurteilung im Rahmen der Werkstattprüfung findet dreigeteilt gemäß einem definierten Prüfprotokoll statt. Zunächst erfolgt eine Prüfung der Betriebsausstattung durch Begehung. Im Weiteren erfolgt eine Prüfung nach Aktenlage bezüglich diverser erforderlicher Unterlagen (z.B. Fortbildungsnachweise, Wartungsnachweise, etc.).

Schließlich wird die Reparaturqualität anhand einer Arbeitsprobe (erheblicher Schaden/Strukturschaden) überprüft. Die Prüfung beinhaltet eine Selbstverpflichtung des geprüften Betriebes auf die beschriebenen und geprüften Standards. Auf Basis der bestandenen Prüfung erfolgt die Zuteilung des DEKRA Siegels

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Das Siegel bestätigt freien Karosserie und Lackierbetrieben die Befähigung, gegenüber Markenwerkstätten gleichwertige Reparaturen auszuführen. Die hierfür erforderlichen fachlichen Kriterien wurden in einem durch DEKRA festgelegten Standard erarbeitet und definiert. In diesem Standard ist der Stand der Technik berücksichtigt. Das bedeutet, es werden die verwendeten Arbeitsgeräte sowie vorhandene Ausrüstungsteile und -materialien überprüft. Ebenso beinhaltet die Überprüfung den Schulungsstand der Mitarbeiter. Neben der verfügbaren Ausstattung erfolgt auch eine Überprüfung anhand einer Arbeitsprobe.

Das Siegel hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Danach ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich, um das Siegel weiter führen zu dürfen.Die Beurteilung im Rahmen der Werkstattprüfung findet dreigeteilt gemäß einem definierten Prüfprotokoll statt. Zunächst erfolgt eine Prüfung der Betriebsausstattung durch Begehung. Im Weiteren erfolgt eine Prüfung nach Aktenlage bezüglich diverser erforderlicher Unterlagen (z.B. Fortbildungsnachweise, Wartungsnachweise, etc.).

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